Wahlberechtigte Deutsche, die im Ausland leben und innerhalb der letzten 25 Jahre für mindestens 3 Monate in einer unserer Mitgliedsgemeinden wohnhaft waren, können sich auf Antrag in das Wählerverzeichnis der entsprechenden Gemeinde aufnehmen lassen.
Den Antrag finden Sie hier:
Ausländische Unionsbürger, welche derzeit einen Wohnsitz in einer unserer Mitgliedsgemeinden haben und in Deutschland an der Europawahl teilnehmen möchten, finden den entsprechenden Antrag auf Aufnahme ins Wählerverzeichnis Ihrer Wohnsitzgemeinde hier:
Ein Antrag in anderer Form ist nicht möglich.
Das jeweilige Antragsformular kann ab sofort und bis einschließlich 19.05.2024 per Post, Email (einwohneramt@vg-rain.de) oder Fax (09090/5012-139 bzw-149) in unserem Wahlamt eingereicht werden. Sobald die Prüfung abgeschlossen ist und uns die Wahlunterlagen vorliegen, erhalten Sie von uns Briefwahlunterlagen.
Bitte beachten Sie bei Rücksendung, dass Ihre Stimme nur gezählt werden kann, wenn Sie am Wahltag bis 18 Uhr in unserem Wahlamt vorliegt und somit rechtzeitig von Ihnen zur Post aufgegeben werden muss.
Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne unter der Telefonnummer 09090/5012-130 bzw. -140 zur Verfügung.
Tagesordnung:
Ein nichtöffentlicher Teil schließt sich an.
Mit freundlichen Grüßen
Jürgen Raab
Gemeinschaftsvorsitzender der VGem Rain
In Bayern – wie im gesamten Bundesgebiet – hat im Januar der Mikrozensus 2024 begonnen. Der Mikrozensus ist die größte jährlich stattfindende Haushaltsbefragung der amtlichen Statistik in Deutschland. Bereits seit 1957 wird etwa ein Prozent der Bevölkerung stellvertretend für alle Einwohnerinnen und Einwohner des Landes zu ihren Lebensbedingungen befragt. In Bayern sind das aktuell rund 120 000 Personen in etwa 60 000 Haushalten, die mittels eines mathematischen Zufallsverfahrens ausgewählt wurden. Auf Basis der erhobenen Daten werden wichtige politische Entscheidungen getroffen, die alle Bürgerinnen und Bürger betreffen. Aus diesem Grund bittet das Bayerische Landesamt für Statistik die im Freistaat ausgewählten Haushalte um ihre Unterstützung. Auch in Ihrer Gemeinde wurden Anschriften für den Mikrozensus 2024 ausgewählt. Die an diesen Anschriften wohnenden Haushalte erhalten im Verlauf dieses Jahres eine schriftliche Aufforderung zur Teilnahme an der Erhebung. Die Teilnahme kann im Rahmen eines Telefoninterviews oder als Online-Befragung erfolgen. Rechtsgrundlage für die Durchführung des Mikrozensus ist das Mikrozensusgesetz (MZG). Für den überwiegenden Teil der Fragen sind volljährige oder einen eigenen Haushalt führende minderjährige Personen zur Auskunft verpflichtet. Dem Datenschutz wird durch die statistische Geheimhaltung voll Rechnung getragen. Die für den Mikrozensus erhobenen Einzelangaben werden ohne Ausnahme geheim gehalten und nur für statistische Zwecke verwendet.
» Der Bürgerservice der Verwaltungsgemeinschaft Rain informiert: Wegfall des Kinderreisepasses zum 01.01.2024
» Ergebnisse der Landtags- und Bezirkswahlen
» News aus dem Bürgerservice "Verzögerung Führungszeugnisse"
» Spitzenleistung der Verwaltungsgemeinschaft Rain bei Informationssicherheit
» Grundsteuerreform
» Vollzug des Tiergesundheitsgesetzes (TierGesG) und der Fischseuchenverordnung (FischSeuchV)
» Neue Öffnungszeiten
» Ergebnisse der Kommunalwahl 2020
Die
Geschäftsstelle für die Gemeinden Genderkingen, Niederschönenfeld, Holzheim und Münster erreichen Sie unter folgender Anschrift:
Verwaltungsgemeinschaft Rain
Münchner Str. 42
86641 Rain
Tel.: 09090/5012 -0
Fax: 09090/5012 -900
Mail: info@vg-rain.de
Unsere Öffnungszeiten:
Montag bis Freitag
von 08.00 bis 12.30 Uhr
Montag, Dienstag, Donnerstag
von 14.00 bis 16.00 Uhr
Bürgerservice
Donnerstag bis 18.00 Uhr
Bankverbindungen:
Sparkasse Neuburg-Rain
IBAN: DE11721520700000087858
BIC: BYLADEM1NEB
VR Bank Neuburg-Rain eG
IBAN: DE90721697560005726000
BIC: GENODEF1ND2