Das Landratsamt Donau-Ries erlässt zum Schutz vor der Ausbreitung der nicht exotischen, virusbedingten und anzeigepflichtigen Fischseuche "Infektiöse hämatopoetische Nekrose der Salmoniden (IHN)" bei Staudheim eine Allgemeinverfügung. Deren genaue Inhalte, Maßgaben und Gründe können in anliegender pdf-Datei nachgelesen werden.
AllgemeinverfuegungIHNFischseuche
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Aufgrund der ab 03. April 2022 in Kraft getretenen 16. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung werden die Zugangsbeschränkungen im Dienstgebäude der Verwaltungsgemeinschaft Rain aufgehoben.
Es gibt somit keine 2G- oder 3G-Regelungen mehr in den öffentlichen Gebäuden.
Die Allgemeinen Schutz- und Hygienemaßnahmen bleiben weiter empfohlen. Hierzu zählen insbesondere die Wahrung des Mindestabstandes und das Tragen von medizinischen Gesichtsmasken in Innenräumen.
Der Bürgerservice bittet, bei Bedarf auch weiterhin einen Termin zu vereinbaren, um längere Wartezeiten zu vermeiden.
Telefon: 09090/5012-140 oder
E-Mail: einwohneramt@vg-rain.de
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Die
Geschäftsstelle für die Gemeinden Genderkingen, Niederschönenfeld, Holzheim und Münster erreichen Sie unter folgender Anschrift:
Verwaltungsgemeinschaft Rain
Münchner Str. 42
86641 Rain
Tel.: 09090/5012 -0
Fax: 09090/5012 -900
Mail: info@vg-rain.de
Unsere Öffnungszeiten:
Montag bis Freitag
von 08.00 bis 12.30 Uhr
Montag, Dienstag, Donnerstag
von 14.00 bis 16.00 Uhr
Bürgerservice
Donnerstag bis 18.00 Uhr
Bankverbindungen:
Sparkasse Neuburg-Rain
IBAN: DE11721520700000087858
BIC: BYLADEM1NEB
VR Bank Neuburg-Rain eG
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