Öffnung Verwaltungsgebäude II – Parteiverkehr ab 25.05.2020
Sehr geehrte Besucher,
das Verwaltungsgebäude in der Münchner Straße 42 ist ab Montag, den 25.05.2020 wieder zu den regulären Öffnungszeiten geöffnet.
Die Haupteingangstür des Verwaltungsgebäudes bleibt bis auf Weiteres verschlossen.
Bitte teilen Sie uns ihr Anliegen über die Freisprechanlage mit. Sie werden dann an den zuständige(n) Mitarbeiterin/Mitarbeiter verwiesen.
Grundsätzlich sollten Anliegen soweit möglich per Telefon oder E-Mail abgeklärt werden. Außer in dringenden Fällen, ist ein Zutritt aber nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
Diese Regelung gilt nicht für Besucher des Bürgerbüros, hier ist keine Terminvereinbarung erforderlich.
Ferner weisen wir darauf hin, dass zum Eigen- und Fremdschutz beim Betreten des Gebäudes eine Mund-Nase-Schutzmaske zu tragen ist, an den vorbereiteten Stationen die Hände zu desinfizieren sind und ein Sicherheitsabstand von mindestens 1,5 Meter einzuhalten ist.
Alle Besucher unterliegen ferner einer einheitlichen Dokumentationspflicht. Diese dient ausschließlich dazu, mögliche Infektionsketten nachweisen zu können.
In den aufliegenden Listen werden Sie gebeten die erforderlichen Daten anzugeben.
Unter Einhaltung der o. g. Schutz- und Hygienevorschriften dürfen sich maximal 4 fremde Personen gleichzeitig im Verwaltungsgebäude aufhalten.
Rain, 22.05.2020
Heidenreich
Leiter der Geschäftsstelle