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Vollzug des Tiergesundheitsgesetzes (TierGesG) und der Fischseuchenverordnung (FischSeuchV)

Das Landratsamt Donau-Ries erlässt zum Schutz vor der Ausbreitung der nicht exotischen, virusbedingten und anzeigepflichtigen Fischseuche "Infektiöse hämatopoetische Nekrose der Salmoniden (IHN)" bei Staudheim eine Allgemeinverfügung. Deren genaue Inhalte, Maßgaben und Gründe können in anliegender pdf-Datei nachgelesen werden.

AllgemeinverfuegungIHNFischseuche 



Eingestellt am: 21.10.22 11:58